SVD Schneider Gutachter

Mein Vortrag beim Internationalen
Trockenbau Forum:

Die Schnittstellen im Ausbau zw.
Trockenbau und Haustechnik

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Gestörter Bauablauf:

Eine Veröffentlichung dazu im Verbandsorgan TROCKENBAU (06.2021) des Bundesverbandes.

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Seminar:

Bauvertragsrecht zur aktuellen Situation. Eine Veröffentlichung dazu:.

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Neuigkeiten Ralf Schneider

Informationen zum Baumanagement

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf vielfachen Wunsch will ich "meine Kunden" auch weiterhin via Internet und E-mail über aktuelle Entwicklungen von der "Baufront" und allgemein Wichtiges  informieren, um Streitigkeiten schon im Vorfeld zu begegnen oder zu vermeiden.

Unser nächstes Treffen:  5. Juni 2024 - 13.oo Uhr

Ort:  Wetzlar-Naunheim, Naunheimer Mühle 

Unsere Themen dort:

1. aktueller Außenputzschaden: horizontale Risse im Deckenauflager und unter Brüstungen bei zurück gesetzten Staffelgeschossen. Hierzu werden Gutachten der Teilnehmer vorgestellt und es referiert Dipl.-Ing. Bernd Schröder, Leiter Techn. Bauberatung bei dem Ziegelhersteller JUWÖ-Poroton zum Thema: Sachgerechte Aussführung von Planziegelmauerwerk.

2. Unser Kollege aus Niedersachsen berichtet über für uns Wichtiges der letzten SV-Tagung Niedersachsen

  • neue Zementestriche und die KRL-Methode zur Feuchtemessung;
  • Feuchte- und Schimmelschäden in Fußbodenkonstruktionen (Estriche erhalten oder zurückbauen);
  • Spachtelarbeiten - geplante Aufnahme in die VOB (Qualitätsstufen);
  • Haftfestigkeitsstörungen bei Innenbeschichtungen (neue Prüfung).

3. Interessantes von Kollegen*innen für Kollegen*innen wird wieder sehr spannend werden

4. me Thomas Angersbach sagt etwas zu dem BFS-Merkblatt 23-02 "Hinweise zur Verklebung von diffusionsbremsenden bis diffusionsdichten Wandbekleidungen auf Dispersionsspachtelmassen".

5. Dipl.-Ing. Carl Dittgen informiert über Dämmungen von Außendecken und deren Befestigung.

Was wird unser nächstes highlight? Eine Exkursion zum Metalldeckenhersteller FURAL in Gmunden am Traunsee im österreichischen Salzkammergut mit Gastreferntin Frau Dr. Lessel  vom ISK zum Thema Analytik Innenputzschäden und Grundierungsproblematik (sie wohnt dort in der Nachbarschaft, Bad Ischl).

me Martin Kempf organisiert einen Termin.

SVD-Arbeitskreis: mögliches Thema für künftige Treffen - das haben wir beschlossen:

Im Holz- und Mauerwerksbau Baumängel erkennen, Sanierungen empfehlen, Konstruktionen bewerten, Bewertung zur Anwendung und Einsatz von Systemen und Produkten. Wer hilft uns hierbei? (Planungshaftung vermeiden).

Die Überschrift zu solchen Weiterbildungstreffen muss lauten: Grundlagenwissen Bauphysik

  • Warum ist luftdichtes Bauen so wichtig?
  • Die Wege der Feuchte;
  • Wirkung von Wärmedämmungen;
  • Was bewirken Luftströmungen?
  • Luftdichtung innen – Winddichtung außen;
  • Fensteranschlüsse;
  • Kleben und verbinden.

Handhabung einer Datenbank hierfür mit Detailzeichnungen und Ausschreibungstexten.

Vieles davon wurde uns schon vor Jahren bei einer Exkursion zur Firma SIGA in der Schweiz nähergebracht – aber: das damals Gehörte und Gesehene bedarf einer Auffrischung!

Dipl.-Ing. Sabine Weber (aus Plaidt) kümmert sich um einen Referenten*in z.B. bei  www.proclima.de

Ps. wir heißen neue Mitglieder willkommen:
Dipl.-Ing. Felix Blodow aus Mörfelden-Waldorf z.Zt. TÜV-süd +
me Stefan Hoidn aus Offenbach öbuv SV für das Maler-u. Lackiererhandwerk.

Schimmelpilzbefall

 

 

Schimmelpilze sind ein natürlicher Teil unserer belebten Umwelt und ihre Sporen sind daher auch in Innenräumen vorhanden. Diese sind normalerweise harmlos. Erst wenn die Konzentration ein bestimmtes Maß übersteigt, kann es zu gesundheitlichen Problemen bei den Bewohnern kommen.

Äußerst genügsam

Das Schimmelpilzwachstum im Innenraum wird hauptsächlich von drei Faktoren beeinflusst: Temperatur, Nährstoffangebot und Feuchtigkeit. Der Temperaturbereich, in dem Schimmelpilze wachsen können, ist weit und in Wohnräumen fast immer gegeben. Auch das Nährstoffangebot ist in den meisten Fällen vorhanden. Schimmelpilze wachsen auf organischen Untergründen, wie Holz, Papier, Textilien, Leder oder Farben, Lacken und Klebern. Doch auch in und auf Zement und Beton kann Schimmelwachstum entstehen. Schimmelpilze sind sogar so genügsam, dass sie selbst auf Materialien gedeihen, die selbst keine Nährstoffe abgeben (z.B. Glas), wenn sich auf ihnen organische Partikel oder Stäube aus der Luft abgesetzt haben.

Die wichtigste Voraussetzung für das Schimmelpilzwachstum ist jedoch das Vorhandensein von Feuchtigkeit. Es genügt bereits eine relative Luftfeuchtigkeit von ca. 80 Prozent an der Oberfläche des Materials, dass der Schimmelpilz wachsen kann. Besonders gut gedeiht er jedoch dort, wo flüssiges Wasser, z.B. in Form von Tauwasser, vorhanden ist.

Ursache: Tauwasserbildung

Wenn das Gebäude vorschriftsgemäß abgedichtet ist, über einen intakten Schlagregenschutz verfügt, keine Leckagen aufweist und weder durch einen Rohrbruch noch durch Hochwasser beschädigt wurde, ist das Schimmelpilzwachstum in der Regel auf Tauwasserbildung an Innen-Oberflächen zurückzuführen. Die Ursachen dafür können entweder in einem Baumangel (z.B. Wärmebrücken) liegen, oder aber in einem falschen Nutzerverhalten begründet sein.

Ist die Raumluftfeuchte zeitweise oder dauernd erhöht, ist das Risiko für ein Schimmelpilzwachstum vorhanden. Ob dies der Fall ist, lässt sich leicht mithilfe eines Hygrometers feststellen. Als Faustregel kann im Altbau von einem Grenzwert von 50 Prozent im Neubau von 60 Prozent (während der Heizperiode) ausgegangen werden. Wird dieser Wert überschritten, sollten dringend Maßnahmen zur Absenkung der Raumluftfeuchtigkeit ergriffen werden. Damit die Raumluftfeuchtigkeit nicht „unnötig“ erhöht wird, sollte der Wohnungsnutzer einige Regeln beachten:

  • keine Wäsche in der Wohnung trocknen (eine Maschinenladung gibt im geschleuderten Zustand in 24 Stunden ca. 1,0 – 1,5 Liter Feuchtigkeit an die Luft ab, tropfnass aufgehängt sind es sogar 2,0 – 3,5 Liter)
  • den Bestand an Grünpflanzen begrenzen (aus Grünpflanzen verdunsten in 24 Stunden ca. 0,5 – 1,0 Liter Feuchtigkeit)
  • nach dem Duschen sofort lüften und das Wasser an der Duschwand abtrocknen (beim Duschen entstehen ca. 0,5 – 1,0 Liter Feuchtigkeit)

Feuchtigkeit abtransportieren

Schimmelpilzbildung tritt häufig in Gebäuden auf, die nachträglich mit dichten Isolierglasfenstern ausgestattet oder bereits entsprechend der Wärmeschutzverordnung/Gebäudeenergiegesetz gebaut wurden. Durch die hohe Dichtigkeit der Fenster wird der natürliche Luftaustausch reduziert. Der Wohnungsnutzer muss seine Gewohnheiten ändern und die im Raum entstehende Feuchtigkeit durch vermehrtes Lüften ableiten. Leider wird die zu hohe Luftfeuchtigkeit aber meist erst wahrgenommen, wenn es zur Schimmelbildung kommt. Früher, als die Fenster diejenigen Bauteile waren, an denen der Wärmeverlust am größten war, machte sich eine zu hohe Luftfeuchtigkeit durch Beschlagen der Scheiben bemerkbar. Nach dem Einbau dichter Isolierglasfenster ist der kälteste Punkt in einem Raum nicht mehr die Fensterscheibe, sondern beispielsweise die Leibung oder eine Außenecke. Da die Tauwasserbildung dort nicht sofort wahrgenommen wird, kommt es häufiger zu Schimmelpilzbefall. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, mithilfe eines Hygrometers die Luftfeuchtigkeit zu beobachten, um einer Schimmelbildung rechtzeitig durch entsprechende Maßnahmen, z. B. Lüften, entgegenzuwirken.

Beim Lüften gelangt kalte Außenluft in den Innenraum. Diese nimmt beim Erwärmen Feuchtigkeit auf. Durch erneutes Lüften kann die Feuchtigkeit so abtransportiert werden. Je kälter die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie beim Erwärmen aufnehmen. Daher können insbesondere im Winter durch Lüften große Mengen Feuchtigkeit aus einem Raum entfernt werden. Dies dürfte auch ein gutes Argument für die Ausführung von Maler- und Stuckateurarbeiten im Innenbereich während der – ohnehin auftragschwächeren – Wintermonate sein. Durch Streichen oder Verputzen eingebrachte Feuchtigkeit bleibt während der kalten Jahreszeit nicht so lange im Raum vorhanden wie im Sommer.

Richtiges Lüften

Doch eine Lüftung bringt nur dann den gewünschten Erfolg, wenn sie richtig durchgeführt wird. Bei üblicher Nutzung ist eine Luftwechselrate von 0,5/h sinnvoll. Das bedeutet, dass die Luft eines Raumes insgesamt einmal komplett innerhalb von zwei Stunden ausgewechselt werden muss. Der notwendige Luftaustausch ist jedoch von der Raumgröße und in erster Linie von der Belegungsdichte abhängig. Idealerweise sollte mehrmals täglich eine kurze Stoßlüftung durchgeführt werden. Dazu werden ein oder – noch besser – mehrere Fenster für fünf bis zehn Minuten weit geöffnet. Durch diese Form des Lüftens wird die Luft zwar relativ schnell ausgetauscht, die Räume kühlen aber nicht aus. Wände, Decken und Boden können die Wärme für einige Zeit speichern. Problematisch kann dagegen eine ständige Kippstellung der Fenster werden. Zum einen ist der Luftaustausch wesentlich geringer, zum anderen können die Bereiche um das Fenster auskühlen. Trifft die warme, mit Wasser gesättigte Raumluft auf die kalten Oberflächen, kann es zur Schimmelpilzbildung kommen.

Aus demselben Grund ist auch bei der Lüftung von Kellerräumen im Sommer Vorsicht geboten. Dort ist die Wandtemperatur auch im Sommer häufig niedrig. Strömt die warme Außenluft in den Kellerraum und kühlt auf den Oberflächen ab, kann es auch hier zur Kondensation und möglicherweise zum Schimmelpilzwachstum kommen.

Schimmelpilzbildung ist häufig in Schlafzimmern oder selten genutzten Räumen, wie z.B. Gästezimmern anzutreffen. Diese Räume werden meist nicht oder nur wenig geheizt und durch Öffnen der Zimmertüre gelegentlich mittels warmer Luft aus anderen Zimmern kurzfristig (z.B. am Abend) aufgewärmt. Auch hier strömt mit der warmen Luft Feuchte in den Raum, die sich an den kühlen Wand- oder Deckenflächen niederschlagen kann. Ein gleichmäßiges Heizen ist daher empfehlenswert. Die Raumluftfeuchte sinkt, und die Oberflächentemperatur wird angehoben. Das Risiko für einen Schimmelpilzbefall wird reduziert. Wenn man bedenkt, dass eine Person pro Nacht bis zu einem Liter Wasser abgibt, wird klar, warum richtiges Heizen und Lüften gerade in diesen Räumen besonders wichtig ist.

Weitere Faktoren

Doch nicht nur falsches Lüften oder Heizen, auch ungeschickte Möblierung kann zu Schimmelschäden führen. Größere, dicht an die Wand gerückte Möbelstücke behindern die Erwärmung der dahinter liegenden Wandfläche. An der kühlen Oberfläche einer Außenwand hinter einem solchen Möbelstück (oder einem langen, dichten Vorhang) kann es zum Tauwasserausfall mit den Folgen der Schimmelpilzbildung kommen. Möbelstücke sollten daher möglichst nicht an nicht oder schlecht gedämmten Außenwänden (oder gar Außenecken) platziert werden. Ist eine andere Platzierung im Raum nicht möglich, sollte ein Mindestabstand von der Wand von 10 cm eingehalten werden. Eine vertikale Zirkulation sollte bei großen Möbelstücken ebenfalls möglich sein (Möbel auf Füße stellen, raumhohe Schränke vermeiden).

Außer hinter Möbelstücken können Wände auch auf Grund von konstruktiven Mängeln (z.B. Wärmebrücken) partiell auskühlen und Schimmelpilzbildung begünstigen. Hier kann nur die Anbringung einer ausreichenden Wärmedämmung (möglichst einer Außendämmung) Abhilfe schaffen. Eine Innendämmung kann aus bauphysikalischen Gründen (die Temperatur im Wandbildner wird stark abgesenkt, und es entstehen dort hohe Feuchten) kritisch sein. Hier sollte man unbedingt einen Fachplaner (Architekt, etc.) hinzuziehen.

In Neubauten kommt neben den erwähnten Feuchtigkeitsursachen noch die Neubaufeuchte dazu. Die verwendeten Mörtel, Putze, Estriche oder Betone enthalten große Mengen Wasser, das teilweise erst über mehrere Heizperioden hinweg austrocknet. Der Nutzer sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die erhöhte Luftfeuchtigkeit abgelüftet werden bzw. durch eine technische Trocknung aus der Wohnung entfernt werden muss.

Beseitigung des Befalls

Neben der Suche und – nach Möglichkeit – der Beseitigung seiner Ursachen muss der Schimmelpilzbefall schnellstmöglich entfernt werden. Dabei muss das Ziel sein, die Schimmelpilze vollständig zu entfernen und nicht nur abzutöten. Auch von abgetöteten Schimmelpilzen kann nämlich eine allergische Wirkung ausgehen.

Saugfähige Materialien, wie Holzwerkstoffe (Spanplatten, etc.), Papier und Gipsplatten müssen deshalb vollständig entfernt werden. Auch Heimtextilien müssen meist entsorgt werden. Tapeten sind möglichst nass abzulösen. Die entfernten Materialien werden in reißfesten Behältnissen staub und luftdicht verpackt entsorgt. Massivholz kann eventuell abgewaschen oder abgehobelt werden, bis der Befall entfernt ist. Beschichtete Oberflächen und keramische Beläge können nach der Reinigung (z.B. mit Wasser und normalem Haushaltsreiniger) und evtl. Desinfizierung weiterverwendet werden. Bei befallenen Putzflächen ist entscheidend, wie stark und wie lange sie schon durchfeuchtet sind. Bei längerfristiger Durchfeuchtung muss die gesamte befallene Putzlage großzügig entfernt werden. Da der Schimmel in den trockenen Putz nicht eindringt, muss Schimmelbefall, der durch Oberflächenkondensation ausgelöst wurde, die Putzlage dagegen nicht unbedingt entfernt werden. Die Putzoberfläche kann mit 80-prozentigem Ethylalkohol desinfiziert werden. In Einzelfällen kann auch ‚Chlorbleichlauge eingesetzt werden. Nach einer derartigen Behandlung sollte der Raum allerdings erst freigegeben werden, wenn kein Chlorgeruch mehr wahrzunehmen ist. Häufig wird die Verwendung einer Essiglösung empfohlen. Diese ist aber meist nicht sinnvoll, da viele Baustoffe, wie z.B. Kalk, eine Neutralisation bewirken und mit dem Essig zudem organische Nährstoffe auf das Material gelangen, die das Pilzwachstum sogar noch fördern können. Von der Verwendung fungizider Produkte im Innenraum ist ebenfalls abzusehen da nicht auszuschließen ist, dass die Stoffe die Gesundheit der Bewohner gefährden.

Da bei der Beseitigung von Schimmelpilzbefall sehr hohe Konzentrationen an Sporen freigesetzt werden können, sollte eine Sanierung nur unter geeigneten Sicherheits- und Arbeitsschutzbedingungen durchgeführt werden. Ein Einwegschutzanzug mit Kapuze, geeignete Handschuhe, eine Schutzbrille und eine Atemschutzmaske mit P3-Filter sollten daher zum Schutz getragen werden.

Fundierte Ausbildung nötig

Obwohl Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in Wohnräumen immer häufiger anzutreffen sind, ist das Fachwissen darüber noch relativ gering. So kommt es immer wieder zu Fehlanalysen, falschen Sanierungsmaßnahmen und zur Gesundheitsgefährdung von Wohnungsnutzer und „Sanierern“.

Dipl.-Ing. Ralf Schneider, Erlensee www.svd-schneider.de

 

 

 

Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen als Folge des Ukrainekrieges.

Folge: Ausführungstermine können nicht eingehalten werden = verschuldete Bauablaufstörung - die Materialpreissteigerungen können vom Auftragnehmer nicht mehr übernommen werden - was ist zu tun?

Aktuelle Information vom Baupraktiker für Baupraktiker

Als Auftragnehmer müssen Sie gemäß § 6 Abs.1 Satz 1 VOB/B ihren Auftraggeber (nicht Projektleiter oder Architekten - diese nur ins CC setzen) unverzüglich schriftlich darauf hinweisen, dass Sie sich in der ordnungsgemäßen Ausführung ihrer Leistung behindert glauben. Wie Sie das richtig machen müssen und warum, lesen Sie in dem rechten "Kasten" in meinem Beitrag  Anzeigen von Behinderungen.

BGH Urteil - Ermittlung Bausoll

Bedeutung Nebenleistungen / Besondere Leistungen ATV-VOB/C
Ermittlung Bausoll – Auslegung – Leistungsbeschreibung

Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an und nicht auf die Unterscheidung in den ATV der VOB/C zwischen Nebenleistungen und Besonderen Leistungen.

CORONA-INFORMATION


Aufgrund der derzeitigen Situation versuche ich dem Gedanken der Rechtsverordnung des Landes Hessen zu folgen und die Anzahl der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten.
Gemäß § 1 Abs.1 der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus vom 22.03.2020 sind Versammlungen, Begegnungen, Zusammenkünfte ja auch Gerichtsverhandlungen vorerst untersagt oder nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Hiervon betroffen sind auch Ortsbesichtigungen.
Das Büro bleibt weiterhin offen und ich bearbeite bestehende Aufträge, dies jedoch teilweise im Büro und teilweise extern. Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Laufende Aufträge befinden sich in Bearbeitung. Durch wiederkehrend eingehende neue Vorschriften zur Corona-Pandemie (hierunter CoronaVO, Vorschriften für den Betrieb von Büros und Baustellen, etc.), die jeweils kurzfristig zu sichten sind und häufig kurzfristigen Handlungsbedarf erfordern, kommt es zu Störungen in geplanten Abläufen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Ortsbesichtigungen können derzeit, vor dem jeweiligen Stand der CoronaVO, nur in eingeschränktem Maße durchgeführt werden (Abstände müssen eingehalten werden können - die Teilnehmer müssen Schutzmasken tragen). Hierbei ist es erforderlich die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Je nach den im Einzelfall gegebenen Umständen kann es erforderlich sein, Termine für Ortsbesichtigungen abzusagen und neue Termine zu vereinbaren. Ob Ortsbesichtigungen durchgeführt werden können, wird im Einzelfall entschieden. Bei größeren Baumaßnahmen sollte der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) eingeschaltet werden. Kurzfristige Absagen von Terminen sind möglich, wenn hierfür Gründe bestehen. Bei Gerichtsangelegenheiten sind hierzu das Gericht und die Bevollmächtigten der Parteien zu hören und im Anschluss sind alle Beteiligten zu informieren.
Vor diesem Hintergrund kommt es augenblicklich bei bestehenden Aufträgen zu einer besonders hohen Anzahl von Anfragen zum Stand der Dinge. Auf diese Anfragen kann zum derzeitigen Stand nicht zeitnah geantwortet werden, weil dies die Bearbeitung der Aufträge hindern würde. In Ihrem eigenen Interesse bitte ich deshalb von jeglichen Zwischenfragen Abstand zu nehmen. Nur so kann der Ablauf der Bearbeitung sichergestellt werden und der Verzug in der Bearbeitung möglichst geringgehalten werden.


Ich wünsche Ihnen, dass Sie in den kommenden Wochen und Monaten gesund bleiben.

Diese Information wird angepasst, wenn dies angezeigt sein sollte.

 

Abnahmeverzögerung

Schutz der eigenen Leistung bis zum " St. Nimmerleinstag " ?

Problem:

Nach § 4 Nr. 5 VOB/B hat der Auftragnehmer die von ihm ausgeführte Leistung bis zur Abnahme vor Beschädigung zu schützen !!!!

Gerüste - Vorgaben für die Abrechnung

In "unseren Normen" (Maler, Putz, Trockenbau) - VOB/C Ausgabe 2019 - steht:   nach Abschnitt 4.1.1 ist es eine Nebenleistung, wenn das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten für eigene Leistungen, sofern die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes liegt.

In der VOB Ausgabe 2019 ist zur Abgrenzung, ob eine Nebenleistung oder Besondere Leistung vorliegt, die zu bearbeitende Fläche relevant - nicht mehr die Arbeitsbühnenhöhe - die nicht höher als 3,50m über der Standfläche des Gerüstes liegen darf.

Gerade bei der Gerüstfrage ist genau auf etwaige, von den in Abschnitt 4 der Normen genannten Grundsätzen abweichende individuelle Leistungsvereinbarungen zu achten. D.h: wichtig sind auch die vertraglichen Vereinbarungen / das LV oder die Vorbemerkungen. Wenn darin steht, "womöglich notwendige Gerüste sind in die Einheitspreise einzurechnen" dann gilt dies vor den Norm-Regelungen. [Anmerkung: meine Meinung (Sachverständiger) - ggf. juristischen Rat einholen].

Wenn also die zu bearbeitende oder zu bekleidende Fläche höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes ist, dann ist das notwendige Gerüst eine "Besondere Leistung" nach Abschnitt 4.2 der ATV/DIN 18363 auch 18340 oder 18350 und abzurechnen nach DIN 18451 Gerüstarbeiten der VOB Ausgabe 2019 - Abrechnungshöhe nach Absch. 5.2.1.2 "Die Höhe wird von der Standfläche des Gerüstes bis zur höchsten Stelle der eingerüsteten Fläche gerechnet, maximal bis 2 m über der obersten Belagfläche".

Das heißt weiter, dass bei Innenarbeiten (z.B. Putz, Trockenbau, Maler-u. Tapezierarbeiten) nicht ein Aufmaß gilt (für all diese Gewerke gleich) sondern bei Wandhöhen größer als 3,50 m ein gesondertes Aufmaß für das Gerüst erforderlich ist. Wichtig hierbei die Übermessungsregelungen - dort kein Abzug für Öffnungen größer als 2,5 m² z.B.

 

Mediation in der Bauwirtschaft

Was versteht man unter Mediation ?

Es ist bekannt, dass sich manche Auftraggeber / Besteller weigern, ein fertiggestelltes Bauwerk vollständig zu bezahlen. Auftragnehmer / Unternehmer werden in Anbetracht von langen Verfahrensdauern bei Bauprozessen vor die Wahl gestellt, Abzüge zu akzeptieren, um zumindest den Restbetrag ausgezahlt zu bekommen, oder gar keine Zahlung auf die Schlussrechnung zu erhalten. „Diese Taktik mancher Auftraggeber, auf den „Justizkredit" zu setzen, greift immer mehr um sich. Überlange Verfahrensdauern von Bauprozessen (es fehlen viele Richter*innen in Deutschland)  und der Zwang zur Vorfinanzierung der Bau- und Verfahrenskosten führen insbesondere bei mittelständischen und kleinen Unternehmen zu erheblichen Liquiditäts- und Bonitätsengpässen und erweisen sich damit in den letzten Jahren als immer gravierenderes Problem.