SVD Schneider Gutachter

Mein Vortrag beim Internationalen
Trockenbau Forum:

Die Schnittstellen im Ausbau zw.
Trockenbau und Haustechnik

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Gestörter Bauablauf:

Eine Veröffentlichung dazu im Verbandsorgan TROCKENBAU (06.2021) des Bundesverbandes.

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Seminar:

Bauvertragsrecht zur aktuellen Situation. Eine Veröffentlichung dazu:.

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Schiedsgutachter/Schiedsrichter

Eine weitere Möglichkeit ohne Gerichtsverfahren eine Einigung zu erzielen, besteht in der Beauftragung eines Schiedsgutachters. Auftragnehmer und Auftraggeber, die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können -- sei es über eine Auslegung des Vertrages, sei es über die Ursachen von Mängeln -- beauftragen gemeinsam eine dritte Person, die den Streit für sie schlichten soll. Der Gang zum Gericht soll dadurch vermieden werden, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Wesen des Schiedsgutachtens besteht darin, dass sein Ergebnis für beide Parteien verbindlich ist und nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden kann. Kommt es später zwischen den Parteien zu einem Rechtsstreit, ist das Gericht an die Feststellungen des Schiedsgutachtens gebunden, wenn das Gutachten richtig ist. Neben dem Tatsachengu-tachten (Klärung tatsächlicher Zustände und Eigenschaften von Werkleistungen z.B.) gibt es auch rechtsfeststellende Gutachten wie z.B. Ermittlung von Preisnachlässen / Minderungen bei festgestellten Baumängeln, Beantwortung der Frage, ob ein grobes Missverhältnis der Leistung vorliegt (OLG Karlsruhe, 28.10.1997, NJW-RR 99, 240). Dass der Sachverständige auch die rechtliche Einordnung des tatsächlich Festgestellten entscheiden kann ( keine isolierte Beurteilung von Rechtsfragen - dies ist dem Juristen vorbehalt-en ) ergibt sich aus nachstehenden BGH-Entscheidungen: 18.2.1955, NJW 55, 665; 17.5.1967, NJW 67, 1804; 21.5.1975, NJW 75, 1556; 3.3.1982, NJW 82, 1878; 22.01.2001, NZG 2001, 652.

Dieser Weg setzt allerdings ein hohes Vertrauen in die Integrität und Sachkunde der dritten Person voraus. Sie wird auch nur dann erwogen werden können, wenn die Parteien untereinander im übrigen ein sehr gutes Verhältnis haben und ihre Beziehungen nicht durch den aufgetretenen Streit belasten möchten. Leider wird diese Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung nur selten genutzt, obwohl sie hinsichtlich Zeit, Kosten und Wahrung der guten Beziehungen auch für die Zukunft eine große Chance darstellt. Im internationalen Geschäft, insbesondere in den USA, kommen diese Grundgedanken unter dem Begriff der "Mediation" in der letzten Zeit wieder in Mode.