SVD Schneider Gutachter

Mein Vortrag beim Internationalen
Trockenbau Forum:

Die Schnittstellen im Ausbau zw.
Trockenbau und Haustechnik

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Gestörter Bauablauf:

Eine Veröffentlichung dazu im Verbandsorgan TROCKENBAU (06.2021) des Bundesverbandes.

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Seminar:

Bauvertragsrecht zur aktuellen Situation. Eine Veröffentlichung dazu:.

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CORONA-INFORMATION


Aufgrund der derzeitigen Situation versuche ich dem Gedanken der Rechtsverordnung des Landes Hessen zu folgen und die Anzahl der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten.
Gemäß § 1 Abs.1 der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus vom 22.03.2020 sind Versammlungen, Begegnungen, Zusammenkünfte ja auch Gerichtsverhandlungen vorerst untersagt oder nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Hiervon betroffen sind auch Ortsbesichtigungen.
Das Büro bleibt weiterhin offen und ich bearbeite bestehende Aufträge, dies jedoch teilweise im Büro und teilweise extern. Wenn Sie mich telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie mir bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Laufende Aufträge befinden sich in Bearbeitung. Durch wiederkehrend eingehende neue Vorschriften zur Corona-Pandemie (hierunter CoronaVO, Vorschriften für den Betrieb von Büros und Baustellen, etc.), die jeweils kurzfristig zu sichten sind und häufig kurzfristigen Handlungsbedarf erfordern, kommt es zu Störungen in geplanten Abläufen. Hierfür bitte ich um Verständnis.
Ortsbesichtigungen können derzeit, vor dem jeweiligen Stand der CoronaVO, nur in eingeschränktem Maße durchgeführt werden (Abstände müssen eingehalten werden können - die Teilnehmer müssen Schutzmasken tragen). Hierbei ist es erforderlich die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu berücksichtigen. Je nach den im Einzelfall gegebenen Umständen kann es erforderlich sein, Termine für Ortsbesichtigungen abzusagen und neue Termine zu vereinbaren. Ob Ortsbesichtigungen durchgeführt werden können, wird im Einzelfall entschieden. Bei größeren Baumaßnahmen sollte der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) eingeschaltet werden. Kurzfristige Absagen von Terminen sind möglich, wenn hierfür Gründe bestehen. Bei Gerichtsangelegenheiten sind hierzu das Gericht und die Bevollmächtigten der Parteien zu hören und im Anschluss sind alle Beteiligten zu informieren.
Vor diesem Hintergrund kommt es augenblicklich bei bestehenden Aufträgen zu einer besonders hohen Anzahl von Anfragen zum Stand der Dinge. Auf diese Anfragen kann zum derzeitigen Stand nicht zeitnah geantwortet werden, weil dies die Bearbeitung der Aufträge hindern würde. In Ihrem eigenen Interesse bitte ich deshalb von jeglichen Zwischenfragen Abstand zu nehmen. Nur so kann der Ablauf der Bearbeitung sichergestellt werden und der Verzug in der Bearbeitung möglichst geringgehalten werden.


Ich wünsche Ihnen, dass Sie in den kommenden Wochen und Monaten gesund bleiben.

Diese Information wird angepasst, wenn dies angezeigt sein sollte.